TOP Ö 7: Beschluss über die Anpassung der kommunalen Anteile und Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Veränderung der Landes- und Kreismittel ab dem 01.01.2012 sowie Beschluss über die Fünfte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 117-17/12

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt:

1.            aufgrund der platzbezogenen Veränderung der Landes- und Kreismittel für die

Kindertagesförderung die Finanzierungsanteile für Personensorgeberechtigte / Eltern bzw. die Gemeinde rückwirkend vom 01.01.2012 wie folgt:

 

Betreuungsart

Elternbeitrag in €

Kommunaler Anteil in €

Kinderkrippe ganztags

223,04

223,05

Kinderkrippe Teilzeit

133,83

133,83

Kinderkrippe halbtags

123,03

123,03

 

 

 

Kindergarten ganztags

134,58

134,58

Kindergarten Teilzeit

80,75

80,75

Kindergarten halbtags

73,64

73,65

 

 

 

Hort ganztags

63,79

63,79

Hort Teilzeit

38,28

38,28


2.         die Fünfte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Kritzmow

            für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtung.

 

 


Herr Brandt informiert über die Beratung und Empfehlung des Sozial-

ausschusses und begründet den vorliegenden Beschlussvorschlag.

Ferner berichtet Herr Brandt über Vergleiche der Beiträge mit

Einrichtungen der Hansestadt Rostock und Umgebung und bittet um

Annahme des Beschlussvorschlages.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:  

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen