TOP Ö 6: Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 116-17/12

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2012.

 

 


Frau Simon erhält das Wort. Sie erläutert umfassend zum Ergebnishaushalt und zum Finanzhaushalt der Gemeinde sowie zum Fehlbetrag und zur mittelfristigen Finanzplanung.

Der Haushalt der Gemeinde ist genehmigungspflichtig (Stellenplan) und wird durch die Rechtsaufsicht des Landkreises geprüft, bis dahin besteht die vorläufige Haushaltsführung.

Frau Simon informiert, dass die Gemeinde verpflichtet ist, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dazu soll in der nächsten Hauptausschusssitzung beraten werden.

Weiterhin berichtet Frau Simon über die Kreisumlage, die Amtsumlage und Aufwendungen für Kinder (825.000,- EUR).

Ferner informiert Frau Simon über die Umlandumlage (wird es künftig wieder geben) und weist auf die notwendige Prüfung von Standards hin.

 

Die Gemeindevertreter beraten über folgende Maßnahmen:

- Bebauungsplan Nr. 16 "Windhügel-Hof", Bau der Ableitung Pingelsteich bis zur Vorflut (Kosten für die Gemeinde: 46.000,00 EUR).

Frau Simon erläutert die Investition (hat keine Auswirkungen auf den

Ergebnishaushalt).

Die Gemeinde hat sich laut Beschluss am 14.06.2011 - Abwägung zum

B-Plan Nr. 16 - verpflichtet, dass im Bedarfsfall der ordnungsgemäße technische Zustand der Leitung erfolgt. Dieser Bedarfsfall ist eingetreten.

Das Wasserrecht wird sofort befristet erteilt, wenn die Gemeinde eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgibt. Bei Nichtherstellung der Leitung ist mit Klagen des Erschließungsträgers bzw. einzelner Bauherren zu rechnen.

 

Entscheidung zur Vornahme eines Flächenerwerbs in Klein Schwaß

Frau Simon informiert über das geplante Bauvorhaben.

Die Gemeinde beabsichtigt die Neuverlegung einer Regenwasserleitung in der Wilsener Straße (über Dienstbarkeit). Ein Flächenkauf wäre

möglich (Kosten für die Gemeinde: 3.000,00 EUR).

 

Der Bürgermeister regt an, noch einmal über die Thematik Sonnenschutz (Schattenspender) für den Sandkasten und die Sitzgelegenheiten am neuen Kita-Gebäude zu beraten und schlägt vor, die Kosten für die

Maßnahme auf 5.000,- EUR zu erhöhen.

Herr Dr. Kleinau berichtet über die Beratung des Hauptausschusses,

wonach als Alternative empfohlen wurde, Sonnenschirme zu beschaffen.

Frau Dr. Crellwitz informiert über ein Gespräch mit der Kita-Leiterin und das Angebot von 8.000,- EUR für einen schiebbaren Sonnenschutz.

Die Gemeindevertreter beraten über Beschattungsmöglichkeiten.

Herr Raddatz schlägt vor, den Sandkastenbereich mit Sonnensegeln zu beschatten und beantragt, die Möglichkeit ordnungsgemäß prüfen zu

lassen. Herr Raddatz begründet, dass eine Ausstattung mit Sonnen-

schirmen nicht optimal für die Kita ist (bei Wind gefährlich und nicht

einsetzbar).

Herr Brandt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die

Gemeinde gemeinsam mit der Einrichtung über andere Einsparmöglichkeiten zur weiteren Ausstattung beraten sollte.

 

Nach eingehender Beratung stimmen die Gemeindevertreter folgenden Ergänzungen/Änderungen zu:

 

Für die Maßnahme Sonnenschutz in der Kita sind die Mittel von

2.000,00 EUR auf 5.000,00 EUR zu erhöhen. Eine Beschattung des Sandkastenbereiches mit Sonnensegeln ist prüfen zu lassen.

Als Deckung sind die Mittel für den geplanten Grundstücksverkauf in Klein Schwaß einzusetzen.

Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Für den Bebauungsplan Nr. 16 "Windhügel-Hof", Bau der Ableitung

Pingelsteich bis zur Vorflut sind 46.000,00 EUR in den Haushalt

einzustellen.

Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Für den Flächenerwerb in Klein Schwaß im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Neuverlegung einer Regenwasserleitung in der Wilsener Straße sind 3.000,00 EUR im Haushalt aufzunehmen.

Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Frau Simon erläutert die Erhöhung des Finanzmittelbedarfes von

49.000,- EUR.

 

Auf Hinweis von Herrn Knopp und Herrn Bresler werden Schreibfehler auf den Seiten 3 und 12 - 14 korrigiert.

Ferner stellt Herr Bresler fest, dass beim Personalkostenzuschuss für den Sporttrainer die Ergänzung "FSV" eingetragen werden muss (Seite 30).

 

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen