Sitzung: 27.03.2012 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. :
116-17/12
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2012.
Frau Simon erhält das Wort.
Sie erläutert umfassend zum Ergebnishaushalt und zum Finanzhaushalt der
Gemeinde sowie zum Fehlbetrag und zur mittelfristigen Finanzplanung.
Der Haushalt der Gemeinde
ist genehmigungspflichtig (Stellenplan) und wird durch die Rechtsaufsicht des
Landkreises geprüft, bis dahin besteht die vorläufige Haushaltsführung.
Frau Simon informiert, dass
die Gemeinde verpflichtet ist, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen,
dazu soll in der nächsten Hauptausschusssitzung beraten werden.
Weiterhin berichtet Frau
Simon über die Kreisumlage, die Amtsumlage und Aufwendungen für Kinder
(825.000,- EUR).
Ferner informiert Frau Simon
über die Umlandumlage (wird es künftig wieder geben) und weist auf die
notwendige Prüfung von Standards hin.
Die Gemeindevertreter
beraten über folgende Maßnahmen:
- Bebauungsplan Nr. 16
"Windhügel-Hof", Bau der Ableitung Pingelsteich bis zur Vorflut
(Kosten für die Gemeinde: 46.000,00 EUR).
Frau Simon erläutert die
Investition (hat keine Auswirkungen auf den
Ergebnishaushalt).
Die Gemeinde hat sich laut
Beschluss am 14.06.2011 - Abwägung zum
B-Plan Nr. 16 -
verpflichtet, dass im Bedarfsfall der ordnungsgemäße technische Zustand der
Leitung erfolgt. Dieser Bedarfsfall ist eingetreten.
Das Wasserrecht wird sofort
befristet erteilt, wenn die Gemeinde eine entsprechende Verpflichtungserklärung
abgibt. Bei Nichtherstellung der Leitung ist mit Klagen des
Erschließungsträgers bzw. einzelner Bauherren zu rechnen.
Entscheidung zur Vornahme
eines Flächenerwerbs in Klein Schwaß
Frau Simon informiert über
das geplante Bauvorhaben.
Die Gemeinde beabsichtigt
die Neuverlegung einer Regenwasserleitung in der Wilsener Straße (über
Dienstbarkeit). Ein Flächenkauf wäre
möglich (Kosten für die
Gemeinde: 3.000,00 EUR).
Der Bürgermeister regt an,
noch einmal über die Thematik Sonnenschutz (Schattenspender) für den Sandkasten
und die Sitzgelegenheiten am neuen Kita-Gebäude zu beraten und schlägt vor, die
Kosten für die
Maßnahme auf 5.000,- EUR zu
erhöhen.
Herr Dr. Kleinau berichtet
über die Beratung des Hauptausschusses,
wonach als Alternative
empfohlen wurde, Sonnenschirme zu beschaffen.
Frau Dr. Crellwitz
informiert über ein Gespräch mit der Kita-Leiterin und das Angebot von 8.000,-
EUR für einen schiebbaren Sonnenschutz.
Die Gemeindevertreter
beraten über Beschattungsmöglichkeiten.
Herr Raddatz schlägt vor,
den Sandkastenbereich mit Sonnensegeln zu beschatten und beantragt, die
Möglichkeit ordnungsgemäß prüfen zu
lassen. Herr Raddatz
begründet, dass eine Ausstattung mit Sonnen-
schirmen nicht optimal für
die Kita ist (bei Wind gefährlich und nicht
einsetzbar).
Herr Brandt weist in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass die
Gemeinde gemeinsam mit der
Einrichtung über andere Einsparmöglichkeiten zur weiteren Ausstattung beraten
sollte.
Nach eingehender Beratung
stimmen die Gemeindevertreter folgenden Ergänzungen/Änderungen zu:
Für die Maßnahme
Sonnenschutz in der Kita sind die Mittel von
2.000,00 EUR auf 5.000,00
EUR zu erhöhen. Eine Beschattung des Sandkastenbereiches mit Sonnensegeln ist
prüfen zu lassen.
Als Deckung sind die Mittel
für den geplanten Grundstücksverkauf in Klein Schwaß einzusetzen.
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Für den Bebauungsplan Nr. 16
"Windhügel-Hof", Bau der Ableitung
Pingelsteich bis zur Vorflut
sind 46.000,00 EUR in den Haushalt
einzustellen.
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |
Für den Flächenerwerb in
Klein Schwaß im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Neuverlegung einer
Regenwasserleitung in der Wilsener Straße sind 3.000,00 EUR im Haushalt
aufzunehmen.
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Frau Simon erläutert die
Erhöhung des Finanzmittelbedarfes von
49.000,- EUR.
Auf Hinweis von Herrn Knopp
und Herrn Bresler werden Schreibfehler auf den Seiten 3 und 12 - 14 korrigiert.
Ferner stellt Herr Bresler
fest, dass beim Personalkostenzuschuss für den Sporttrainer die Ergänzung
"FSV" eingetragen werden muss (Seite 30).
Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |