Sitzung: 13.03.2012 Gemeindevertretung Pölchow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. :
70-11/12
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt den
anliegenden Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zur Übernahme aller
notwendigen Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 07
„Photovoltaik-Freiflächenanlage Pölchow“ durch den Investor.
Da Autobahnrandbereiche
derzeit besonders gefördert werden, wandte sich ein privater Investor an die
Gemeinde, um eine Photovoltaikanlage auf einer Privatfläche zu errichten.
Ursprünglich sollte eine größere Fläche für die Anlage genutzt werden. Der Bauausschuss
sprach sich aber dagegen aus, da umweltrechtliche und planungsrechtliche
Probleme bestanden. Die
Gemeinde besitzt die Planungshoheit und muss für die Photovoltaikanlage einen
Bebauungsplan aufstellen. Da die Gemeinde aber keine finanziellen Mittel für
die Planung aufbringen kann, wurde ein städtebaulicher Vertrag zwischen
Gemeinde und Investor vorbereitet, welcher die Übernahme der Planungskosten dem
Investor zuschreibt. Die Gemeinde soll heute beschließen, ob eine solche
Entwicklung befürwortet wird und das B-Plan-Verfahren eröffnet werden soll.
Kosten entstehen der Gemeinde nicht.
Der Bürgermeister verliest
den Beschluss und fügt folgenden Zusatz zum Beschlussvorschlag hinzu: „Der
Investor ist bereit die anfallenden
Planungskosten durch eine
Bankbürgschaft von 20.000 EUR zu Gunsten der Gemeinde abzusichern.“
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |