TOP Ö 9: Beschluss des Städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten für den Bebauungsplan Nr. 07 "Photovoltaik-Freiflächenanlage Pölchow"

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 70-11/12

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt den anliegenden Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zur Übernahme aller notwendigen Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 07 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Pölchow“ durch den Investor.

 


Da Autobahnrandbereiche derzeit besonders gefördert werden, wandte sich ein privater Investor an die Gemeinde, um eine Photovoltaikanlage auf einer Privatfläche zu errichten. Ursprünglich sollte eine größere Fläche für die Anlage genutzt werden. Der Bauausschuss sprach sich aber dagegen aus, da umweltrechtliche und planungsrechtliche

Probleme bestanden. Die Gemeinde besitzt die Planungshoheit und muss für die Photovoltaikanlage einen Bebauungsplan aufstellen. Da die Gemeinde aber keine finanziellen Mittel für die Planung aufbringen kann, wurde ein städtebaulicher Vertrag zwischen Gemeinde und Investor vorbereitet, welcher die Übernahme der Planungskosten dem Investor zuschreibt. Die Gemeinde soll heute beschließen, ob eine solche Entwicklung befürwortet wird und das B-Plan-Verfahren eröffnet werden soll. Kosten entstehen der Gemeinde nicht.

 

Der Bürgermeister verliest den Beschluss und fügt folgenden Zusatz zum Beschlussvorschlag hinzu: „Der Investor ist bereit die anfallenden

Planungskosten durch eine Bankbürgschaft von 20.000 EUR zu Gunsten der Gemeinde abzusichern.“

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen