TOP Ö 11: 1. Änderung der Innenbereichssatzung Pölchow, Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 72-11/12

 

Beschlussvorschlag:

1.

Die zu den Entwürfen vom 14.12.2010 und vom 27.10.2011 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger wurden geprüft und gemäß Anlage 1 beachtet.

 

2.

Aufgrund des § 34 (4) Nr. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), beschließt die Gemeindevertretung die  1. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Pölchow als Satzung (Anlage 2). Die Begründung zu der Satzungsänderung wird gebilligt (Anlage 3).

 

3.

Die 1. Änderung der Innenbereichssatzung Pölchow ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. Bei der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 


Die Gemeinde möchte die Bunkerfläche nutzen. Dies war bislang nicht möglich, weil die Fläche nicht im Innenbereich liegt. Mit der Übernahme der Fläche in den Innenbereich, kann der Umbau für den Bauhof beginnen. Als Nebeneffekt entsteht zwischen Bunker und bestehender Bebauung Baulandfläche. Welche Art der Bebauung hier umgesetzt werden wird, ist bisher unklar.

Fragen zur öffentlichen Auslegung können an das Amt Warnow-West und den Bürgermeister gerichtet werden.

Der Bürgermeister verliest den Beschlussvorschlag.

 

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen