Sitzung: 13.03.2012 Gemeindevertretung Pölchow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. :
72-11/12
Beschlussvorschlag:
1. |
Die zu den Entwürfen vom
14.12.2010 und vom 27.10.2011 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und
Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger wurden geprüft und gemäß Anlage
1 beachtet. |
2. |
Aufgrund des § 34 (4) Nr.
3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), beschließt die Gemeindevertretung
die 1. Änderung der
Innenbereichssatzung für die Ortslage Pölchow als Satzung (Anlage 2).
Die Begründung zu der Satzungsänderung wird gebilligt (Anlage 3). |
3. |
Die 1. Änderung der
Innenbereichssatzung Pölchow ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses
Beschlusses in Kraft zu setzen. Bei der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo
die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
Die
Gemeinde möchte die Bunkerfläche nutzen. Dies war bislang nicht möglich, weil
die Fläche nicht im Innenbereich liegt. Mit der Übernahme der Fläche in den
Innenbereich, kann der Umbau für den Bauhof beginnen. Als Nebeneffekt entsteht
zwischen Bunker und bestehender Bebauung Baulandfläche. Welche Art der Bebauung
hier umgesetzt werden wird, ist bisher unklar.
Fragen
zur öffentlichen Auslegung können an das Amt Warnow-West und den Bürgermeister
gerichtet werden.
Der
Bürgermeister verliest den Beschlussvorschlag.
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |