TOP Ö 12: Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 73-11/12

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt die vorbezeichnete Satzungsänderung einschließlich der Kalkulation des Gebührensatzes für eine Gebühreneinheit.

 


Der Wasser- und Bodenverband ist für die Vorfluten (Ableitung von Oberflächenwasser in die Warnow und die Ostsee) zuständig. Der Verband unterhält die Gräben, Schöpfwerke u. ä. Dafür wird eine Gebühr erhoben. Die Gemeindevertretung muss über die Satzungsänderung einschließlich der Gebührenkalkulation abstimmen.

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen