TOP Ö 10: Bebauungsplan Nr. 7 "Photovoltaik- Freiflächenanlage Pölchow" der Gemeinde Pölchow, Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Pölchow im Parallelverfahren

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss Nr. : 71-11/12

Beschlussvorschlag:

 

1.

Die Gemeindevertretung Pölchow beschließt, den B-Plan Nr. 07 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Pölchow“ aufzustellen.

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Pölchow nördlich der Gemeindestraße An der Ziegelei und westlich der Bahnstrecke Rostock – Schwaan (ehemalige Ziegelei Pölchow) und südlich der BAB A20 entlang des Streckenabschnitts zwischen der Überführung Rostocker Straße/Kreuzkamp und dem Beginn der Warnowbrücke.

Die Planung dient der Nutzung erneuerbarer Energien. Das Planungsziel besteht in der Herstellung von Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

 

2.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Pölchow ist im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB mit dem vorgenannten Planungsziel zu ändern.

 

3.

Das Amt Warnow-West wird beauftragt, die Übernahme der Planungskosten durch den Antragsteller einschließlich der Kosten für sonstige Fachleistungen, die im Aufstellungsverfahren erforderlich werden, in einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zu regeln.

Die Beauftragung von Planungsleistungen und die Einleitung von Verfahrensschritten zur Aufstellung der Planungen gemäß Punkt 1 dürfen erst mit Wirksamkeit des städtebaulichen Vertrages vorgenommen werden.

 

 

 


Der Bürgermeister verliest den Beschlussvorschlag. Da die Fläche begrenzt wurde, ist der Punkt 3 ersatzlos zu streichen. Punkt 4 wird zu Punkt 3.

 

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen