Sitzung: 07.03.2012 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: an Ausschuss/Fraktion verwiesen
Beschluss Nr. :
86-17/12
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Stäbelow beschließt aufgrund der platzbezogenen Veränderung der Landes- und
Kreismittel für die Kindertagesförderung die Finanzierungsanteile für
Personensorgeberechtigte /
Eltern bzw. die Gemeinde rückwirkend vom 01.01.2012 wie folgt:
Betreuungsart |
Elternbeitrag
in € |
Kommunaler
Anteil in € |
Kinderkrippe
ganztags |
248,22 |
248,23 |
Kinderkrippe
Teilzeit |
148,93 |
148,94 |
Kinderkrippe
halbtags |
99,29 |
99,29 |
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Kindergarten
ganztags |
149,75 |
149,76 |
Kindergarten
Teilzeit |
89,85 |
89,86 |
Kindergarten halbtags |
59,90 |
59,91 |
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Der Bürgermeister informiert
und begründet den Beschlussvorschlag.
Der Sozialausschuss wurde
bei der Thematik einbezogen, tagt aber erst am 14.03.2012.
Der Bürgermeister bittet die
Sozialausschussmitglieder um Information zur vorab erfolgten Meinungsbildung.
Die Gemeindevertreter äußern
ihr Unverständnis über die Veränderung der Landes- und Kreismittel sowie
insbesondere zur Erhöhung der
Elternbeiträge, da wieder
junge Familien betroffen sind, und schlagen vor, nicht gemäß der gesetzlichen
Mindestvorgabe von jeweils 50 % (Eltern-
anteil und kommunaler
Anteil) vorzugehen, sondern den kommunalen Anteil zu erhöhen.
Frau Schulz, Leitende
Verwaltungsbeamtin, gibt die notwendige
Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde zu
bedenken und weist darauf
hin, dass mit Änderung des Beschluss-
vorschlages die Deckung der
Mehrausgaben in den finanziellen
Auswirkungen anzugeben ist.
Die Gemeindevertreter
einigen sich, die Thematik zur Beratung in den Sozialausschuss am 14.03.2012 zu
verweisen.
Anschließend wird der folgende Beschlussvorschlag abgelehnt
Abstimmung:
0 |
Ja-Stimmen |
6 |
Nein-Stimmen |
3 |
Enthaltungen |