TOP Ö 9: Beschluss über die Anpassung der kommunalen Anteile und Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Veränderung der Landes- und Kreismittel ab dem 01.01.2012

Beschluss: an Ausschuss/Fraktion verwiesen

Beschluss Nr. : 86-17/12

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt aufgrund der platzbezogenen Veränderung der Landes- und Kreismittel für die Kindertagesförderung die Finanzierungsanteile für

Personensorgeberechtigte / Eltern bzw. die Gemeinde rückwirkend vom 01.01.2012 wie folgt:

 

Betreuungsart

Elternbeitrag in €

Kommunaler Anteil in €

Kinderkrippe ganztags

248,22

248,23

Kinderkrippe Teilzeit

148,93

148,94

Kinderkrippe halbtags

99,29

99,29

 

 

 

Kindergarten ganztags

149,75

149,76

Kindergarten Teilzeit

89,85

89,86

 Kindergarten halbtags

59,90

59,91

 

 

 

 

 


Der Bürgermeister informiert und begründet den Beschlussvorschlag.

Der Sozialausschuss wurde bei der Thematik einbezogen, tagt aber erst am 14.03.2012.

Der Bürgermeister bittet die Sozialausschussmitglieder um Information zur vorab erfolgten Meinungsbildung.

Die Gemeindevertreter äußern ihr Unverständnis über die Veränderung der Landes- und Kreismittel sowie insbesondere zur Erhöhung der

Elternbeiträge, da wieder junge Familien betroffen sind, und schlagen vor, nicht gemäß der gesetzlichen Mindestvorgabe von jeweils 50 % (Eltern-

anteil und kommunaler Anteil) vorzugehen, sondern den kommunalen Anteil zu erhöhen.

Frau Schulz, Leitende Verwaltungsbeamtin, gibt die notwendige

Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde zu

bedenken und weist darauf hin, dass mit Änderung des Beschluss-

vorschlages die Deckung der Mehrausgaben in den finanziellen

Auswirkungen anzugeben ist.

 

Die Gemeindevertreter einigen sich, die Thematik zur Beratung in den Sozialausschuss am 14.03.2012 zu verweisen.

 

Anschließend wird der folgende Beschlussvorschlag abgelehnt


Abstimmung:

0

Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen