TOP Ö 9: Beschluss über die Anpassung der kommunalen Anteile und Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Veränderung der Landes- und Kreismittel ab dem 01.01.2012

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 80-12/12:

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt aufgrund der platzbezogenen Veränderung der Landes- und Kreismittel für die Kindertagesförderung die Finanzierungsanteile für Personensorgeberechtigte / Eltern bzw. die Gemeinde rückwirkend vom 01.01.2012 wie folgt:

 

Betreuungsart

Elternbeitrag in €

Kommunaler Anteil in €

Kinderkrippe ganztags

244,38

244,39

Kinderkrippe Teilzeit

146,63

146,63

Kinderkrippe halbtags

133,70

133,70

 

 

 

Kindergarten ganztags

132,10

132,10

Kindergarten Teilzeit

79,26

79,27

Kindergarten halbtags

72,40

72,41

 

 

 

Hort ganztags

70,19

70,19

Hort Teilzeit

42,12

42,12

 

 

 


Der Finanzausschussvorsitzende Prof. Vogel erläutert, dass das Land die Zuschüsse für die Kinderbetreuung gekürzt hat und damit billigend ein sinkendes Niveau der Betreuung und Bildung in Kauf nimmt. Um die Eltern zu entlasten, beteiligt sich die Gemeinde mit der Hälfte der Zusatzkosten an der Kinderbetreuung. Er empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen