TOP Ö 10: Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Kritzmow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 120-17/12

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die vorbezeichnete Satzungsänderung einschließlich der Kalkulation des Gebührensatzes für eine Gebühreneinheit.

 

 


Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag.

Der Gebührensatz bis 2011 betrug 3,90 EUR.

Ab 2012 beträgt der Gebührensatz 4,40 EUR.

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen