TOP Ö 10: Beratung über den Antrag der Fraktion Die Linke zum Beschluss eines 1. Kommunalen BürgerInnenhaushalts der Gemeinde Lambrechtshagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 88-12/12

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen möge beschließen:

Die Verwaltung des Amtes Warnow-West wird durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beauftragt, alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass es ab dem Haushaltsjahr 2013 zum 1. Kommunalen BürgerInnenhaushalt in der Gemeinde Lambrechtshagen kommen kann.

 

 


Herr Hanke begründet den Beschlussvorschlag dahingehend, dass mit Aufstellung eines BürgerInnenhaushaltes mehr demokratische

Transparenz geschaffen werde. Die Bürger und Einwohner könnten somit

rechtzeitig an Bau-/Planungsvorhaben der Gemeinde beteiligt werden, denkbar wäre dies z. B. durch Einwohnerversammlungen, mittels Internet oder andere Möglichkeiten.

 

Herr Kutschke informiert, dass sich die Fraktion der CDU auch mit diesem Antrag befasst hat. BürgerInnenhaushalte sind seit einigen Jahren in

größeren Städten ein Mittel, die Bürgerinnen und Bürger näher an das kommunalpolitische Geschehenen heranzuführen und in die

Entscheidungsfindung einzubeziehen. Sie spielen insbesondere dort eine Rolle, wo die Bürger in der Regel ihre gewählten Interessenvertreter nicht einmal kennen.

Herr Eschment berichtet über seine Recherche zur Thematik, ein Erfolg mit dem Modell BürgerInnenhaushalt konnte in den Städten aber nicht erzielt werden.

Herr Kutschke erläutert, dass die Transparenz mit der jetzigen

Verfahrensweise gegeben ist. Es finden frühzeitige Bürgerbeteiligungen anhand von Einwohnerversammlungen statt, des Weiteren haben alle Einwohner Gelegenheit, die Bürgermeistersprechstunden wahrzunehmen bzw. sich im Amt zu erkundigen.

Da das Modell in den Städten nicht erfolgreich war, sieht die Fraktion

keinen Gewinn und keinen Bedarf für die Aufstellung eines BürgerInnenhaushaltes.

Der Bürgermeister weist insbesondere auf den zusätzlichen personellen und sächlichen Aufwand hin, womit hohe Verwaltungskosten auf die

Gemeinde Lambrechtshagen zukommen würden.

 

Nach eingehender Beratung wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

2

Ja-Stimmen

9

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen