Sitzung: 14.12.2011 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. :
77-16/11
Die
Gemeindevertretung Stäbelow beschließt die gemeindeeigenen Flächen im
Windeignungsgebiet 113 des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres
Mecklenburg/Rostock für die Nutzung von Windenergie und die dazu gehörigen
technischen Einrichtungen gegen eine angemessene Vergütung zur Verfügung zu
stellen. Näheres soll in entsprechenden Nutzungsverträgen abschließend geregelt
werden.
Abstimmung:
7 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Gemäß § 24 Abs. 1
Kommunalverfassung M-V haben Herr Reincke und Herr Brügge weder an der Beratung
noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.
Der Bürgermeister
übernimmt wieder die Sitzungsleitung.
Der Bürgermeister überträgt
Herrn Mike Allwardt, 2. stellv. Bürgermeister, die Sitzungsleitung.
Herr Allwardt gibt den
Beschlussvorschlag bekannt und begründet diesen.
Das Eignungsgebiet für Windenergieanlagen (Nr. 113 im Regionalen
Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock, RREP MM/R) ist durch
die Gemeinde Stäbelow im 2. Beteiligungsverfahren
abgelehnt worden. Die dazu vorgebrachten Ablehnungsgründe wurden durch
den Planungsverband als nicht schwerwiegend oder unzutreffend beurteilt. Der
Bauausschuss der Gemeinde Stäbelow hat sich in den
letzten Jahren laufend mit dieser Thematik befasst.
Unter Berücksichtigung aller bisher bekannten Umstände schlägt der
Bauausschuss vor, die gemeindeigenen Flächen in diesem Bereich für die Nutzung
der Windenergie zur Verfügung zu stellen.
Entsprechende vertragliche Vereinbarungen sollen nachfolgend erarbeitet
werden. Eine Ausweitung und Repowering
des ausgewiesenen Gebietes soll verhindert werden.
Herr Allwardt informiert über die Ausarbeitungen und Feststellungen des beauftragten Rechtsanwaltes und betont, dass die Gemeindevertretung Entscheidungen im Interesse der Gemeinde und für das Gemeinwohl trifft. Weiterhin gibt Herr Allwardt zu Bedenken, dass das Unternehmen
aufgrund anderer zur Verfügung stehender Flächen in dem Bereich
die Möglichkeit habe, die Standorte für Windkraftanlagen zu
verschieben.
Herr Voges erklärt noch
einmal, dass alle Gemeindevertreter sich einig waren, keine Windkraftanlage zu
wollen und erläutert, dass zwei
gemeindeeigene Flächen
deshalb zur Verfügung gestellt werden sollen, damit die Gemeinde mitentscheiden
und Einfluss nehmen kann.
Herr Reichel stellt fest,
dass entsprechende Nutzungsverträge, in denen die Vorstellungen der Gemeinde
einfließen sollen, über das Amt Warnow-West erarbeitet werden müssen und weist
auf die Einigkeit der Beteiligten zur Vertragsgestaltung sowie auf die Prüfung
zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hin.
Nach eingehender Information
und Beratung wird folgender Beschluss gefasst: