TOP Ö 6: Grundsatzbeschluss zur Nutzung gemeindeeigener Flächen im Windeignungsgebiet 113 in der Gemeinde Stäbelow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 77-16/11

Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt die gemeindeeigenen Flächen im Windeignungsgebiet 113 des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock für die Nutzung von Windenergie und die dazu gehörigen technischen Einrichtungen gegen eine angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. Näheres soll in entsprechenden Nutzungsverträgen abschließend geregelt werden.

Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Gemäß § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V haben Herr Reincke und Herr Brügge weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.

 

Der Bürgermeister übernimmt wieder die Sitzungsleitung.

 


Der Bürgermeister überträgt Herrn Mike Allwardt, 2. stellv. Bürgermeister, die Sitzungsleitung.

Herr Allwardt gibt den Beschlussvorschlag bekannt und begründet diesen.

Das Eignungsgebiet für Windenergieanlagen (Nr. 113 im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock, RREP MM/R) ist durch die Gemeinde Stäbelow im 2. Beteiligungsverfahren

abgelehnt worden. Die dazu vorgebrachten Ablehnungsgründe wurden durch den Planungsverband als nicht schwerwiegend oder unzutreffend beurteilt. Der Bauausschuss der Gemeinde Stäbelow hat sich in den

letzten Jahren laufend mit dieser Thematik befasst.

Unter Berücksichtigung aller bisher bekannten Umstände schlägt der Bauausschuss vor, die gemeindeigenen Flächen in diesem Bereich für die Nutzung der Windenergie zur Verfügung zu stellen.

Entsprechende vertragliche Vereinbarungen sollen nachfolgend erarbeitet werden. Eine Ausweitung und Repowering des ausgewiesenen Gebietes soll verhindert werden.

 

Herr Allwardt informiert über die Ausarbeitungen und Feststellungen des beauftragten Rechtsanwaltes und betont, dass die Gemeindevertretung Entscheidungen im Interesse der Gemeinde und für das Gemeinwohl trifft. Weiterhin gibt Herr Allwardt zu Bedenken, dass das Unternehmen

aufgrund anderer zur Verfügung stehender Flächen in dem Bereich

die Möglichkeit habe, die Standorte für Windkraftanlagen zu

verschieben.

 

Herr Voges erklärt noch einmal, dass alle Gemeindevertreter sich einig waren, keine Windkraftanlage zu wollen und erläutert, dass zwei

gemeindeeigene Flächen deshalb zur Verfügung gestellt werden sollen, damit die Gemeinde mitentscheiden und Einfluss nehmen kann.

 

Herr Reichel stellt fest, dass entsprechende Nutzungsverträge, in denen die Vorstellungen der Gemeinde einfließen sollen, über das Amt Warnow-West erarbeitet werden müssen und weist auf die Einigkeit der Beteiligten zur Vertragsgestaltung sowie auf die Prüfung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hin.

 

Nach eingehender Information und Beratung wird folgender Beschluss gefasst: