TOP Ö 10: Herstellung des Benehmens zur Änderung der Umlagegrundlage für den Amtsbauhof

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 81-16/11

Die Gemeinde Stäbelow beteiligt sich an den gemeindeübergreifenden Ausgaben des Amtsbauhofes nach folgender Umlagegrundlage:

 

Personal- und Sachkostenausgaben für den Leiter des Bauhofes und Ausgaben für gemeindeübergreifend genutzte Sachausstattung und laufenden Betrieb (Gemeinschaftskosten):

-          ¼ der Kosten

 

 


Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag.

Herr Kröpke kritisiert die Beteiligung der 4 Gemeinden je zu gleichen

Teilen und äußert seine Meinung dahingehend, dass die Gemeinde Kritzmow größer sei und daher die Technik dementsprechend häufiger genutzt werde.

Herr Reichel spricht ebenfalls sein Unverständnis über den Beschluss-

vorschlag aus und merkt an, dass die Beteiligung der Gemeinden nach Einwohnerzahlen aufgeschlüsselt werden müsse.

 

Nach eingehender Beratung und Information wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

5

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen