Sitzung: 14.12.2011 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. :
78-16/11
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt:
1. Die zum Entwurf vom 20.09.2011 abgegebenen
Stellungnahmen werden gem. Anlage 1 berücksichtigt.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509);
beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 08,
betreffend das Flurstück 165/11 östlich des Plattenweges und nördlich der
Brücke über die B 103n, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text
(Teil B) als Satzung (Anlage 2).
Die Begründung zur 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 08 wird gebilligt (Anlage 3).
3. Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 08 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu
setzen. Bei der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung
während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann.
Der Bürgermeister informiert
über den Beschlussvorschlag.
Die Gemeindevertretung fasst
folgenden Beschluss:
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |