TOP Ö 7: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Forsthof" der Gemeinde Stäbelow, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 78-16/11

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt:

1. Die zum Entwurf vom 20.09.2011 abgegebenen Stellungnahmen werden gem. Anlage 1 berücksichtigt.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509); beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 08, betreffend das Flurstück 165/11 östlich des Plattenweges und nördlich der Brücke über die B 103n, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung (Anlage 2).

Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 08 wird gebilligt (Anlage 3).

 

3. Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 08 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. Bei der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 


Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen