TOP Ö 9: Information über die Richtlinie zur Bilanzierung und Bewertung des kommunalen Vermögens im Amt Warnow-West

Der Hauptausschuss hat in der Sitzung am 01.12.2011 über die Thematik beraten und empfohlen, der Gemeindevertretung den aktuellen Entwurfsstand zur Kenntnis zu geben.

Herr Dolge informiert noch einmal eingehend über die Richtlinie.

Der Landtag hat am 14. Dezember 2007 das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen. Die Gemeinden haben damit ab dem Haushaltsjahr 2012 ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung der Gemeinde (Doppik) zu führen.

Der Eröffnungsbilanzstichtag ist der 01.01.2012, die Eröffnungsbilanz ist bis zum 30.11.2012 zu beschließen.

Herr Dolge erläutert Wahlrechte und informiert über die Bewertung des kommunalen Vermögens der Gemeinde.

Die Richtlinie wird laufend angepasst, soweit sich neue Erkenntnisse oder Änderungen in den Vorgaben des Gesetzgebers ergeben.

Es gibt eine Übergangsfrist nach der Eröffnungsbilanzierung von 4 Jahren, in denen noch Ergänzungen und Änderungen möglich sind.

Die Gemeindevertretung nimmt die Richtlinie zur Bilanzierung und

Bewertung des kommunalen Vermögens im Amt Warnow-West zur Kenntnis.