Sitzung: 08.12.2011 Gemeindevertretung Papendorf
Der Hauptausschuss hat in
der Sitzung am 01.12.2011 über die Thematik beraten und empfohlen, der
Gemeindevertretung den aktuellen Entwurfsstand zur Kenntnis zu geben.
Herr Dolge informiert noch
einmal eingehend über die Richtlinie.
Der Landtag hat am 14.
Dezember 2007 das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen.
Die Gemeinden haben damit ab dem Haushaltsjahr 2012 ihre Bücher nach den Regeln
der doppelten Buchführung der Gemeinde (Doppik) zu führen.
Der Eröffnungsbilanzstichtag
ist der 01.01.2012, die Eröffnungsbilanz ist bis zum 30.11.2012 zu beschließen.
Herr Dolge erläutert
Wahlrechte und informiert über die Bewertung des kommunalen Vermögens der Gemeinde.
Die Richtlinie wird laufend
angepasst, soweit sich neue Erkenntnisse oder Änderungen in den Vorgaben des
Gesetzgebers ergeben.
Es gibt eine Übergangsfrist
nach der Eröffnungsbilanzierung von 4 Jahren, in denen noch Ergänzungen und
Änderungen möglich sind.
Die Gemeindevertretung nimmt
die Richtlinie zur Bilanzierung und
Bewertung des kommunalen
Vermögens im Amt Warnow-West zur Kenntnis.