TOP Ö 11: Herstellung des Benehmens zur Änderung der Umlagegrundlage für den Amtsbauhof

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 84-12/11

Die Gemeinde Papendorf beteiligt sich an den gemeindeübergreifenden Ausgaben des Amtsbauhofes nach folgender Umlagegrundlage:

Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes und Ausgaben für gemeindeübergreifend genutzte Sachausstattung und laufenden Betrieb (Gemeinschaftskosten):

-          ¼ der Kosten

 

 


Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen