TOP Ö 13: Genehmigung des Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrages zum Bebauungsplan Nr. 16

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 113-16/11

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow stimmt dem Abschluss sowie

der vollmachtlosen Vertretung beim Abschluss des Erschließungs- und

Grundstücksüberlassungsvertrages, mit der Firma ROSTOW Bau GmbH,

zum Bebauungsplan Nr. 16 „Windhügel-Hof“,

gemäß UR-Nr. 1348/2011, des Notars Dr. Bernhard Pelke, vom 28.09.2011, zu. 

 

 


Herr Heinicke stellt fest, dass für die Erschließung laut Vertrag die

Wirksamkeitsvoraussetzungen seitens des Erschließungsträgers mit dem heutigen Stand nicht erfüllt sind.

Der Bürgermeister weist dazu auf den heute notwendigen Beschluss hin.

Folgender Beschluss wird gefasst:

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen