TOP Ö 12: Herstellung des Benehmens zur Änderung der Umlagegrundlage für den Amtsbauhof

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 112-16/11

Die Gemeinde Kritzmow beteiligt sich an den gemeindeübergreifenden Ausgaben des Amtsbauhofes nach folgender Umlagegrundlage:

Personal- und Sachkostenausgaben für den Leiter des Bauhofes und Ausgaben für gemeindeübergreifend genutzte Sachausstattung und laufenden Betrieb (Gemeinschaftskosten):

¼ der Kosten

 


Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag. Durch das Ausscheiden der Gemeinden Ziesendorf und Lambrechtshagen ist die Umlagegrundlage neu festzusetzen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen