TOP Ö 6: Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Bürgermeister bittet Frau Schulz um einige Erläuterungen.

 

Frau Schulz informiert über die Notwendigkeit der Änderung der Hauptsatzung. Die Hauptsatzung der Gemeinde war in diesem Jahr nach mehreren Änderungen als Neufassung beschlossen worden und muss nun wegen des neuen Landkreisnamens, den die Gemeinde nach Regelungen in der Hauptsatzung im Dienstsiegel führt, geändert werden. Nach der zuletzt im August berichtigten Kommunalen Siegelordnung ist die entsprechende Anpassung bis spätestens 01.11.2011 vorzunehmen. Mit der vorliegenden Anpassung sollten auch gleichzeitig die Änderungen der neuen Kommunalverfassung vom 13.07.2011 und die Hinweise, die die untere Rechtsaufsichtsbehörde bei der Prüfung der Neufassung der Hauptsatzung erteilt hatte, berücksichtigt werden.

 

Es wird zum Sachverhalt beraten und anschließend folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss Nr. :  60-09/11

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage 1 vorliegende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow.

 


 

 


Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen