TOP Ö 7: Abberufung des weiteren Mitgliedes des Amtsausschusses nach Rechtsänderung

Beschluss: geändert beschlossen

Frau Schulz erläutert den Sachverhalt. Am 05.09.2011 ist die neue Kommunalverfassung M-V mit umfangreichen Änderungen in Kraft getreten. Geändert worden ist unter anderem die Zusammensetzung des Amtsausschusses. Dieser verkleinert sich erheblich durch die Reduzierung der weiteren Mitglieder, die von den Gemeinden neben dem Bürgermeister, der gesetzliches Mitglied ist, in den Amtsausschuss zu entsenden sind. Maßgebend sind die Einwohnerzahlen vom 30.06. des laufenden Jahres. Demnach kann die Gemeinde Pölchow ab 01.01.2011 keine weiteren Mitglieder in den Amtsausschuss entsenden.

 

In der vorliegenden Beschlussvorlage wurde nicht berücksichtigt, dass für jedes Amtsausschussmitglied auch ein Vertreter gewählt wurde. Dieser ist nun ebenfalls abzuberufen. Die Beschlussvorlage ist entsprechend zu ändern.

 

Es wird zum Sachverhalt beraten und der nachfolgende Beschluss gefasst.

 

Beschluss Nr. : 61-09/11

Die Gemeindevertretung beruft das weitere Mitglied der Gemeinde Pölchow und dessen Stellvertreter im Amtsausschuss mit Wirkung vom 01.01.2012 ab.

 


 

 


Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen