TOP Ö 10: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 "Bornbarg" der Gemeinde Papendorf, Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 70-11/11

1.      Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt den Bebauungsplan Nr. 15 „Bornbarg“ zu ändern (1. Änderung). Die Änderung betrifft die Flurstücke 132/47, 132/48, 132/51 und 132/52 in der

Flur 1 der Gemarkung Papendorf. 

Die Planänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.

 

2.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den vorliegenden Entwurf zur

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Bornbarg" und den Entwurf der Begründung dazu.

 

3.      Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 einschließlich der Begründung (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 


Herr Klinckmann erläutert den Beschlussvorschlag.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen