TOP Ö 12: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Forsthof" der Gemeinde Stäbelow, Aufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 68-15/11

1. Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt, den B-Plan Nr. 08 zu ändern

(1. Änderung).

Die Änderung betrifft den Grundstücksbereich des Forsthofes östlich des Plattenweges.

 

2. Als Planungsziele werden bestimmt:

-         Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche im Bereich des Getränkelagers und des nordöstlichen Baufensters

-         Überprüfung der Erforderlichkeit überbaubarer Flächen für den Fortbestand der Gebäude für die Hirschfütterung und die Futterküche

 

3. Die Planänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 BauGB.

 

4. Der Entwurf der 1. Änderung nebst Begründung wird gebilligt und zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 13 (2) BauGB bestimmt (Anlage 1, 2).

 

 


Herr Reincke begründet den Beschlussvorschlag.

Für den Betrieb der Feierscheune sind eine überdachte Warenannahme und ein Leergutlager erforderlich.

Auf Anfrage von Herrn Reichel, welche Maßnahmen gegen den Landkreis unternommen werden können, da der Anbau augrund eines Bauantrages im Februar 2011 nach Ablauf der Genehmigungsfrist realisiert wurde,

erläutern die Gemeindevertreter die Sachlage und die Befürwortung des Bauausschusses.

 

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen