Sitzung: 05.10.2011 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. :
68-15/11
1. Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt, den
B-Plan Nr. 08 zu ändern
(1. Änderung).
Die Änderung betrifft den Grundstücksbereich des Forsthofes östlich des Plattenweges.
2. Als Planungsziele werden bestimmt:
- Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche im Bereich des Getränkelagers und des nordöstlichen Baufensters
- Überprüfung der Erforderlichkeit überbaubarer Flächen für den Fortbestand der Gebäude für die Hirschfütterung und die Futterküche
3. Die Planänderung erfolgt im beschleunigten
Verfahren gem. § 13 BauGB.
4. Der Entwurf der 1. Änderung nebst Begründung wird gebilligt und zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 13 (2) BauGB bestimmt (Anlage 1, 2).
Herr Reincke begründet den
Beschlussvorschlag.
Für den Betrieb der
Feierscheune sind eine überdachte Warenannahme und ein Leergutlager
erforderlich.
Auf Anfrage von Herrn
Reichel, welche Maßnahmen gegen den Landkreis unternommen werden können, da der
Anbau augrund eines Bauantrages im Februar 2011 nach Ablauf der
Genehmigungsfrist realisiert wurde,
erläutern die
Gemeindevertreter die Sachlage und die Befürwortung des Bauausschusses.
Anschließend wird folgender
Beschluss gefasst:
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |