Sitzung: 22.09.2011 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 62-10/11
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:
1. Am B-Plan Nr. 20.1 für das Gebiet nördlich der Straße „Am Ostseestrand“ in Elmenhorst (ehemals Wochenendhausgebiet) ist nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages weiterzuarbeiten.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
1.1
Beseitigung städtebaulicher Missstände durch Schaffung einer
öffentlich-rechtlichen Erschließung und Entsorgung.
1.2
Entwicklung eines geordneten Wohngebietes mit Eigenheimen.
Der Plangeltungsbereich hat eine Größe von ca. 2 ha und umfasst die Flurstücke 146 (Weg), 160, 161, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 186 - 189, 190, 191, 200, 201, 202/1, 202/2, 203, 206, 208, 211, 227/6, 227/7, 227/8, 227/9, 227/10, 227/11, 228 – 234 und Teilflächen von 20/1 (Nienhäger Weg), 89 (Ackerfläche) und 147 (Weg) der Flur 4 der Gemarkung Elmenhorst.
Der Plangeltungsbereich ist im
Flächennutzungsplan als Teilfläche „W 2 - Wohnbaufläche“ dargestellt.
Der Plangeltungsbereich hat folgende Grenzen
- im Norden: Wohnbebauung auf der
Südseite der Hauptstraße
- im Osten: Kleingartenanlage
- im Süden: Nienhäger Weg / Fläche für
die Landwirtschaft
- im Westen: Kleingartenanlage
(siehe Zeichnung).
2. Die Weiterarbeit erfolgt im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB (Innenentwicklung).
Danach wird von der Umweltprüfung, vom
Umweltbericht, von der zusammenfassenden Erklärung zu den Umweltbelangen und
von einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanz abgesehen.
3. Der Entwurf des B-Planes und die dazugehörige
Begründung werden gebilligt und sind öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind
die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu
beteiligen.
4. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden. Der Entwurf ist öffentlich auszulegen.
5. Der Planaufstellungsbeschluss Nr. 08-01/04 vom 30.08.2004 sowie der Beschluss zur Fortführung des Verfahrens Nr. 10-01/09 vom 01.10.2009 wird hiermit aufgehoben.
6. Die Beschlusspunkte 1 bis 5 sind ortsüblich bekannt zu machen, dabei sind Auslegungszeit (01.11.-02.12.2011) und Datum der Bürgerversammlung (25.10.2011) mitzuteilen.
Abstimmung:
13 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |