TOP Ö 12: Bebauungsplan Nr. 20.1 "Am Ostseestrand", Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 62-10/11

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:

 

1. Am B-Plan Nr. 20.1 für das Gebiet nördlich der Straße „Am Ostseestrand“ in Elmenhorst (ehemals Wochenendhausgebiet) ist nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages weiterzuarbeiten.

    Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

1.1 Beseitigung städtebaulicher Missstände durch Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Erschließung und Entsorgung.

     1.2 Entwicklung eines geordneten Wohngebietes mit Eigenheimen.

     

    Der Plangeltungsbereich hat eine Größe von ca. 2 ha und umfasst die Flurstücke 146 (Weg), 160, 161, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 186 - 189, 190,  191, 200, 201, 202/1, 202/2, 203,   206, 208, 211, 227/6, 227/7, 227/8, 227/9, 227/10, 227/11, 228 – 234 und Teilflächen von 20/1 (Nienhäger Weg), 89 (Ackerfläche) und 147 (Weg) der Flur  4  der Gemarkung Elmenhorst.

 

    Der Plangeltungsbereich ist im Flächennutzungsplan als Teilfläche „W 2 - Wohnbaufläche“ dargestellt.

    Der Plangeltungsbereich hat folgende Grenzen

    - im Norden:                    Wohnbebauung auf der Südseite der Hauptstraße

    - im Osten:                    Kleingartenanlage

    - im Süden:                    Nienhäger Weg / Fläche für die Landwirtschaft

    - im Westen:                    Kleingartenanlage

    (siehe Zeichnung).

 

2. Die Weiterarbeit erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Innenentwicklung).     

    Danach wird von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht, von der zusammenfassenden Erklärung zu den Umweltbelangen und von einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanz abgesehen.

 

3. Der Entwurf des B-Planes und die dazugehörige Begründung werden gebilligt und sind öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

   

4.  Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden. Der Entwurf ist öffentlich auszulegen.

 

5. Der Planaufstellungsbeschluss Nr. 08-01/04 vom 30.08.2004 sowie der Beschluss zur Fortführung des Verfahrens Nr. 10-01/09 vom 01.10.2009 wird hiermit aufgehoben.

 

6.  Die Beschlusspunkte 1 bis 5 sind ortsüblich bekannt zu machen, dabei sind Auslegungszeit (01.11.-02.12.2011) und Datum der Bürgerversammlung (25.10.2011) mitzuteilen.

 


 

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen