TOP Ö 10: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Gewerbegebiet "Satower Straße" der Gemeinde Stäbelow, Aufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 66-15/11

1. Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt, den B-Plan Nr. 02 zu ändern

(4. Änderung).

Die Änderung betrifft die Flurstücke 130/4 und 130/14 der Flur 1 in der Gemarkung Stäbelow nördlich des Erlenweges.

 

2. Als Planungsziele werden bestimmt:

-         Standortverlagerung (Austausch) von Grünflächen und Gewerbeflächen zur Arrondierung der Gewerbeflächen

-         Sicherung einer neutralen Eingriffs- Ausgleichsbilanz

 

3. Die Planänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.

Der Flächennutzungsplan ist nach Abschluss des B-Plan-Änderungsverfahrens gemäß § 13a (2) BauGB zu berichtigen.

 

4. Der Entwurf der 4. Änderung nebst Begründung wird gebilligt und zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 13a (2) BauGB bestimmt

(Anlage 1, 2).

 


Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag und informiert über die geplante Anpflanzung und das beschleunigte Verfahren.

Herr Brügge erläutert aufgrund der Hinweise von Herrn Bröderstörp zur Klärung der Zuwegung und zur Prüfung des Lärmschutzes und des Schallschutzes den beantragten Grundstückstausch und die damaligen Vereinbarungen.

 

Nach eingehender Beratung wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen