TOP Ö 12: Beschluss-Widmung von Gemeindestraßen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 72-11/11

Die Gemeindevertretung beschließt die Widmung nachfolgender Straßen gemäß anliegenden Widmungsverfügungen

1. Am Hopfenbruch – als Ortsdurchfahrt/Gemeindeverbindungsstraße

2. Am Hopfenbruch – für die Erschließung des Wohngebietes B-Plan Nr. 16/Ortsstraße

 

 


Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag.

Nach Beratung fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen