TOP Ö 7: Information über die Richtlinie zur Bewertung des kommunalen Vermögens im Amt Warnow-West

Frau Simon, Fachdienstleiterin Finanzverwaltung, erinnert an die

Doppik-Schulung für die Gemeindevertreter am 12.11.2011 und informiert über die gesetzlichen Grundlagen und die Richtlinie zur Bewertung des kommunalen Vermögens.

Ab dem Haushaltsjahr 2012 führen das Amt Warnow-West und die

amtsangehörigen Gemeinden ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden (Doppik). Die Umstellung erfolgt zum Beginn des Haushaltsjahres 2012. Der Eröffnungsbilanzstichtag ist der 01.01.12. Der Beschluss der Eröffnungsbilanz ist bis zum 30.11.2012 zu fassen.

Für weitere 4 Jahre besteht die Möglichkeit der Berichtigung.

 

Frau Simon erläutert die Wahlrechte, von denen in der Bewertungs-

richtlinie Gebrauch gemacht wurde, informiert über die derzeitige

Bewertung und Erfassung der Grundstücke und erklärt die Bewertung der Sonderposten.

Die Richtlinie wird laufend angepasst, soweit sich neue Erkenntnisse oder Änderungen in den Vorgaben des Gesetzgebers ergeben.

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 01.09.2011 empfohlen, der Gemeindevertretung den aktuellen Entwurfsstand zur Kenntnis zu geben.

 

Die Gemeindevertreter beraten über die Jahresabschlüsse der Gemeinde.

Es wird festgelegt, dass jeweils im 1. Quartal des Folgejahres Informationen zum Jahresabschluss an die Gemeindevertretung zu geben sind.