TOP Ö 10: Informationen über die Richtlinie zur Bewertung des kommunalen Vermögens im Amt Warnow-West

Der Bürgermeister erinnert an die Doppik-Schulung für die Gemeinde-

vertreter am 12.11.2011.

 

Frau Hilscher, Fachdienst Finanzverwaltung, erhält das Wort und

informiert über die gesetzlichen Grundlagen. Ab dem Haushaltsjahr 2012 führen das Amt Warnow-West und die amtsangehörigen Gemeinden ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden (Doppik). Die Umstellung erfolgt zum Beginn des Haushaltsjahres 2012. Der Eröffnungsbilanzstichtag ist der 01.01.12. Der Beschluss der

Eröffnungsbilanz ist bis zum 30.11.2012 zu fassen Für weitere 4 Jahre besteht die Möglichkeit der Berichtigung.

Frau Hilscher erläutert außerdem die Wahlrechte, von denen in der

Bewertungsrichtlinie Gebrauch gemacht wurde, insbesondere die

Regelungen für die geringwertigen Wirtschaftsgüter und informiert über die Bewertung der Gebäude und des Infrastrukturvermögens der

Gemeinde.

Frau Hilscher informiert über die Anfragen zur Bewertung der

Vorflutkanäle in den Gemeinden, worauf bisher keine Positionierung

erfolgte.

Der Bürgermeister erläutert die notwendige Aufnahme der Leitungen in der Bewertung, die im Eigentum der Gemeinde liegen und die Prüfung der Leitungsrechte für Grundstücke, die der Gemeinde nicht zugeordnet sind.

 

Die Gemeindevertretung nimmt den aktuellen Entwurfsstand zur Kenntnis