TOP Ö 6: Information über die Richtlinie zur Bewertung des kommunalen Vermögens im Amt Warnow-West

Der Hauptausschuss hat in der Sitzung am 30.08.2011 über die Thematik beraten und empfohlen, der Gemeindevertretung den aktuellen

Entwurfsstand zur Kenntnis zu geben.

Frau Hilscher, Finanzverwaltung Amt Warnow-West, informiert über die Richtlinie.

Der Landtag hat am 14. Dezember 2007 das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen. Die Gemeinden haben damit ab dem Haushaltsjahr 2012 ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung der Gemeinde (Doppik) zu führen.

Der Eröffnungsbilanzstichtag ist der 01.01.2012, die Eröffnungsbilanz ist bis zum 30.11.2012 zu beschließen.

Insbesondere erläutert Frau Hilscher die Wahlrechte, von denen in der Bewertungsrichtlinie Gebrauch gemacht wurde und informiert über die Bewertung der Gebäude und des Infrastrukturvermögens der Gemeinde.

 

Die Gemeindevertretung nimmt die Richtlinie zur Bilanzierung und

Bewertung des kommunalen Vermögens im Amt Warnow-West zur Kenntnis.