TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 15. Gemeindevertretersitzung, begrüßt die Gemeindevertreter und die Gäste und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.

10 von 15 Gemeindevertretern sind zu Beginn der Sitzung anwesend, die Beschlussfähigkeit ist somit gegeben.