TOP Ö 7: Bebauungsplan Nr. 21 Mischgebiet "Am Heydenholt" in Sievershagen, 1. Änderung, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 65-8/11

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt:

  1. Die zum Entwurf abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie von Bürgern wurden geprüft, s. Anlage 1 – Abwägung. Sie werden gemäß Anlage 1 berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Bürger, die Anregungen in den Stellungnahmen vorgebracht haben, sind von diesem Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.
  2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21, Mischgebiet „Am Heydenholt“ nördlich der B 105 in Sievershagen gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2009 (BGBL I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12.04.2011 (BGBl. I S. 619), bestehend aus der  Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung: siehe Anlage 2.
  3. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Am Heydenholt“ wird gebilligt: siehe Anlage 3.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21, Mischgebiet „Am Heydenholt“ in Sievershagen, ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag.

Die Realisierung des Bauvorhabens ist bis März 2012 geplant.

 

Nach umfassender Beratung wird festgelegt, dass die Gemeinde beantragt, im Zusammenhang mit der Erschließung für die Löschwasserbereitstellung einen zusätzlichen Löschwasserhydranten in der Einfahrt an der B105 zu installieren und dieser durch den Investor auf dessen Kosten herzustellen ist.

 

Herr Dr. Paech gibt folgende Korrektur in der Begründung bekannt:

- auf Seite 4 Abs. 3, Satz 2 ist das Wort "Erschließungsvertrag" gestrichen.

 

Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen