TOP Ö 6: Bebauungsplan Nr. 26.1 "Gewerbegebiet südlich der B 105" in Sievershagen, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss Nr. : 64-8/11

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt:

  1. Die zum Entwurf abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie von Bürgern wurden geprüft, s. Anlage 1 – Abwägung. Sie werden gemäß Anlage 1 berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Bürger, die Anregungen in den Stellungnahmen vorgebracht haben, sind von diesem Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.
  2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt den Bebauungsplan Nr. 26.1 „Gewerbegebiet südlich der B 105“ in Sievershagen gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2009 (BGBL I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12.04.2011 (BGBl. I S. 619), bestehend aus der  Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung: siehe Anlage 2.
  3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 26.1 „Gewerbegebiet südlich der B 105“ in Sievershagen wird gebilligt: siehe Anlage 3.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 26.1 „Gewerbegebiet südlich der B 105“ in Sievershagen, ortsüblich bekannt zu machen, wenn sichergestellt ist, dass die öffentliche Verkehrsfläche und das Pflanzgebot entsprechend der Satzung hergestellt werden. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Der Bürgermeister informiert über die Beratung des Bauausschusses und teilt mit, dass die Zufahrt zum Bauhof zwischenzeitlich gesichert ist.

 

Herr Matthies erläutert erforderliche Prüfungen, bevor der B-Plan rechtskräftig wird.

Der Bauausschuss hat empfohlen, eventuell über einen Erschließungsvertrag sicherzustellen, dass die öffentlichen Verkehrsflächen (Herstellung und Übertragung auf Gemeinde) und das Pflanzgebot (auch auf privaten Flächen) entsprechend der Satzung hergestellt werden sollten.

 

Herr Dr. Paech informiert über folgende Korrektur in der Planzeichnung:

Baufeld 4: GRZ = 0,6 statt 0,4.

 

Nach Beratung wird der Beschluss wie folgt geändert gefasst:


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen