TOP Ö 8: 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Stäbelow, Aufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 58-14/11

1. Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt, den Flächennutzungsplan zu ändern (4. Änderung). Als Planungsziele werden bestimmt:

 

1.    Prüfung der Vereinbarkeit der raumordnerischen Abwägungsergebnisse zum Windenergie-Eignungsraum Nr. 113 mit den Belangen der Gemeinde

2.    Darstellung einer Konzentrationszone für die Windenergie-Nutzung gem. § 35 (3) S. 3 BauGB im FNP.

2. Die Gemeindevertretung stellt klar, dass dieser Beschluss keine Vorwegnahme eines Einvernehmens zu etwaigen Bauanträgen über Windenergieanlagen beinhaltet.

3. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Herr Reincke und Herr Brügge erklären sich für befangen.

Herr Reincke bittet Herrn Voges, den Tagesordnungspunkt zu

übernehmen. Alle Gemeindevertreter sind damit einverstanden.

 

Herr Voges informiert über Sitzung des Bauausschusses (Informationsveranstaltung zum Vorhaben der Errichtung von Windkraftanlagen) am 12.05.2011 sowie die Empfehlungen des Ausschusses. Das Protokoll liegt allen Gemeindevertreter vor.

 

Herr Voges begründet den Beschlussvorschlag. Im Regionalen

Raumentwicklungsprogramm (derzeit noch nicht rechtsverbindlich), ist die Ausweisung des Windenergie-Eignungsraumes Nr. 113 (‚Stäbelow‘) vorgesehen. Unter den Einwohnern der Gemeinde bestehen erhebliche Bedenken gegen einen Windpark. Es ist deshalb beabsichtigt zu prüfen, ob und inwieweit die bisherige raumordnerische Abwägung zum Eignungsraum Nr. 113 die Belange der Gemeinde ausreichend berücksichtigt. In Abhängigkeit von dem Prüfergebnis soll über die weitere Verfahrensweise entschieden werden.

 

Der Planer, Herr Millahn, hat in der Bauausschusssitzung das in der

Informationsveranstaltung am 12.05.2011 vorgestellte Projekt erörtert.

Herr Voges informiert über die Aussagen zu den Abstandsflächen, zu Wohnsiedlungen 1.000 m und zu Einzelsiedlungen 800 m sowie zu den Standortverteilungen (9 Anlagen auf der Gemeindefläche Stäbelow) und berichtet über ein damaliges Gespräch mit Herrn Schäde, in dem Herr Schäde mitteilte, dass pro Anlage 25 ha zugrunde zu legen sind, damit auf 82 ha 4 Anlagen und nicht 12.

Herr Voges weist auf noch dringend erforderliche Prüfungen hin.

 

Weiterhin erläutert Herr Voges, dass bisher keine Haushaltsstelle für

Planungsleistungen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans im

Gemeindehaushalt vorgesehen und der Beschluss insofern nur von

formal rechtlicher Bedeutung ist.

 

Herr Reichel weist auf einen notwendigen Rechtsbeistand für die

Gemeinde hin, um bereits im Vorfeld neutrale Sachkompetenz zu erhalten und Fehler bei der Entscheidungsfindung zu vermeiden.

 

Die Gemeindevertreter beraten eingehend über einen erforderlichen

juristischen Beistand zu Fragen bezüglich des Windeignungsgebietes für die Gemeinde. In der Bauausschusssitzung gab es bereits eine

Abwägung und Empfehlung zu den 3 vorliegenden Angeboten von Rechtsanwälten.

Die Gemeindevertreter fordern, dass für die nächste Gemeindevertretersitzung ein entsprechender Beschlussvorschlag vorbereitet wird.

 

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

6

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V haben Herr Reincke und Herr Brügge weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.

 

Der Bürgermeister übernimmt wieder die Sitzungsleitung.