TOP Ö 9: Beschluss über Grundsätze öffentlicher Bekanntmachungen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 67-8/11

1.      Ab dem Inkrafttreten der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde

sind unbeschadet der amtlichen Bekanntmachung im Internet

 

a.       Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zusätzlich im Amtsblatt

Der Landbote, sowie

b.      Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung zusätzlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Gemeindezentrum, Allershäger Straße 1a in Lambrechtshagen zu veröffentlichen.

 

2.      Das Amtsblatt der Landbote ist an geeigneten Stellen in der Gemeinde auszulegen.

 


Der Bürgermeister informiert über die Beratung des Hauptausschusses und die mehrheitliche Empfehlung, das Amtsblatt probeweise an

geeigneten Stellen auszulegen, wie

- bei Blumen-Baresel

- in der Vereinsgaststätte im Gemeindezentrum und

- in der Kita in Lambrechtshagen

 

Herr Hanke weist darauf hin, dass das Amtsblatt in jedem Ort ausgelegt werden muss und äußert sich dahingehend, dass eine weitere Verteilung als notwendig gesehen wird, da nicht alle Bürger der Gemeinde über

Internet verfügen.

Herr Braun spricht sich für eine weitere Verteilung des Amtsblattes aus, damit alle Bürger auch weiterhin über wichtige Bekanntmachungen wie Satzungen der Gemeinde informiert sind. Weiterhin teilt Herr Braun mit, dass künftig keine Gefahr mehr besteht, dass sich Mängel bei der

Vereilung auf die Rechtmäßigkeit der Bekanntmachungen auswirken, wenn der Landbote nur noch nichtamtlich erscheint.

 

Der Bürgermeister informiert noch einmal über eine damit verbundene Erhöhung der Auflagen und weist darauf hin, dass sich zukünftig die

Auflage und Kosten nach den Entscheidungen aller Gemeinden richten, ob der Landbote in den Gemeinden weiter verteilt oder an bestimmten Stellen auslegt werden soll.

 

Herr Matthies berichtet über Vorteile, das Amtsblatt im Gemeindezentrum auszulegen, da hier unter anderem auch monatliche Seniorennachmittage stattfinden.

 

Nach eingehender Beratung wird folgender Beschluss zur Abstimmung gegeben:

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

4

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen