TOP Ö 10: Bebauungsplan Nr. 06 "Gutshof Wahrstorf" der Gemeinde Pölchow, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 6-27/97 und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Bürgermeister informiert zum Sachverhalt und es wird dazu beraten. Ist es möglich die Zufahrt zum B-Plan-Gebiet (mit Bürgersteig) über das Grundstück Nr. 18 zu legen?

 

Beschluss Nr. :  52-08/11

  1. Der Aufstellungsbeschluss Nr. 6-27/97 vom 17.06.1997 (siehe Anlage 1) für den Bebauungsplan Nr. 06 „Gutshof Wahrstorf“ wird aufgehoben.
  2. Die Gemeindevertretung Pölchow beschließt die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 06 „Gutshof Wahrstorf“. Das Plangebiet liegt in Wahrstorf und wird begrenzt durch den Teich im Westen, den vorhandenen Ortsrand im Norden, die vorhandenen Wohnbebauung im Osten und die Straße Zum Gutshof im Süden.
  3. Als Planungsziel wird die Entwicklung eines Wohngebietes bestimmt.
  4. Die Planänderung erfolgt im beschleunigten Planverfahren gemäß § 13a BauGB.

 

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen