TOP Ö 6: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Stäbelow, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 56-14/11

1. Die zum Entwurf vom 30.03.2011 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und gem. Anlage 1 berücksichtigt.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619), beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 für das Gebiet westlich des Kindergartenweges, südlich der alten Satower Straße

und östlich des Fahrenholzer Weges, betreffend die Flurstücke 35/2, 219/1, 219/3 (ehem. Kita-Gelände), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), als Satzung (Anlage 2).

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 16 wird gebilligt (Anlage 3).

 

3. Die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 03 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen.

 


Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag.

 

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen