TOP Ö 14: Rückholung von auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. :  56-08/11

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgende Einzelfälle wieder an sich zu ziehen:

 

-          Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe für die Straßenunterhaltung – Haushaltsstelle 6300.5100

 

-          Abschluss eines Landpachtvertrages für das in der Gemarkung Huckstorf, Flur 2 gelegene Flurstück 62/3 (Teilfläche)

 

 

 

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen