TOP Ö 9: Beschluss über Grundsätze öffentlicher Bekanntmachungen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Im Beschluss wird festgehalten, dass Der Landbote an geeigneten Stellen in der Gemeinde ausgelegt wird. Dies könnte z.B. das Gutshaus in Wahrstorf sein. Von dort aus kann der Gemeindeverein die Verteilung vornehmen.

 

Beschluss Nr. :  51-08/11

1.      Ab dem Inkrafttreten der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde

sind unbeschadet der amtlichen Bekanntmachung im Internet

 

a.       Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zusätzlich im Amtsblatt

Der Landbote, sowie

b.      Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung zusätzlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Gemeindehaus, Zum Gutshof 1 in Wahrstorf zu veröffentlichen.

 

2.      Das Amtsblatt Der Landbote ist an geeigneten Stellen in der Gemeinde auszulegen.

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen