TOP Ö 8: Beschluss über Grundsätze öffentlicher Bekanntmachungen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 58-11/11

1. Ab dem Inkrafttreten der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde

sind unbeschadet der amtlichen Bekanntmachung im Internet

            a. Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zusätzlich im Amtsblatt

                Der Landbote, sowie

            b. Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung zusätzlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Feuerwehrhaus, Dorfplatz 5b in Ziesendorf zu veröffentlichen.

2. Das Amtsblatt der Landbote ist an geeigneten Stellen in der Gemeinde auszulegen.

 


Auf Anfrage von Frau Behrsing-Siebert informiert der Bürgermeister, dass der Landbote künftig in öffentlichen Bereichen, wie z. B. in der Feuerwehr oder in der Kita, ausgelegt werden könnte.

Frau Behrsing-Siebert gibt zu Bedenken, dass nicht alle Einwohner Internet besitzen.

 

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen