TOP Ö 11: Beschluss über Grundsätze öffentlicher Bekanntmachungen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 93-14/11

1.      Ab dem Inkrafttreten der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde

sind unbeschadet der amtlichen Bekanntmachung im Internet

 

a.       Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zusätzlich im Amtsblatt

Der Landbote, sowie

b.      Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung zusätzlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Bürgermeisterbüro, Schulweg 1 in Kritzmow zu veröffentlichen.

 

2.      Das Amtsblatt der Landbote ist an geeigneten Stellen in der Gemeinde auszulegen.

 


Folgender Beschluss wird gefasst:

 

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen