TOP Ö 7: Beschluss - Zustimmung zur Wahl des Amtswehrführers sowie dessen Ernennung zum Ehrenbeamten

Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Reinhard Schmidt ist zur Sitzung nicht anwesend. Aus diesem Grund kann die Ernennung zum Ehrenbeamten nicht in der heutigen Sitzung sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

Beschluss Nr. : 26-06/11

  1. Der Amtsausschuss Amt Warnow-West bestätigt die erneute Wahl des Amtsbrandmeisters Reinhard Schmidt zum Amtswehrführer für die Wahlzeit von sechs Jahren durch die Wehrführer der amtsangehörigen  Freiwilligen Feuerwehren.

 

  1. Für die Dauer seiner Amtszeit, die mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde beginnt, bis zum Amtsantritt eines neugewählten Nachfolgers wird Herr Reinhard Schmidt zum Ehrenbeamten ernannt.

Er behält für die Dauer seiner Amtsausübung weiterhin seinen bisherigen Dienstgrad.

 

  1. Herr Reinhard Schmidt erhält ab dem Zeitpunkt seiner Ernennung zum

Ehrenbeamten für die Dauer der Funktionsausübung weiterhin eine Aufwandsentschädigung in Höhe des jeweils durch die FFwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages.

 

 


Abstimmung:

28

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen