TOP Ö 11: Bebauungsplan Nr. 3/IV "Wohngebiet mit Altenpflege-Anlage" in Elmenhorst, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. :  53-08/11

  1. Die zum Vorentwurf und Entwurf abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie von Bürgern wurden geprüft, siehe Anlage 1 – Abwägung, sie werden gemäß Anlage 1 berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Bürger, die Anregungen in den Stellungnahmen vorgebracht haben, sind von diesem Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.
  2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt den Bebauungsplan Nr. 3/IV „Wohngebiet mit Altenpflege-Anlage“ in Elmenhorst gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I s. 2585), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung: siehe Anlage 2.
  3. Die Begründung mit Anlagen, der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung zu den Umweltbelangen zum Bebauungsplan Nr. 3/IV „Wohngebiet mit Altenpflege-Anlage“ in Elmenhorst werden gebilligt, siehe Anlage 3.

 

 

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimme

1

Enthaltung