Die
zum Vorentwurf und Entwurf abgegebenen Stellungnahmen der Behörden,
sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie von Bürgern
wurden geprüft, siehe Anlage 1 – Abwägung, sie werden gemäß Anlage
1 berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt. Die Behörden, sonstigen
Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Bürger, die Anregungen
in den Stellungnahmen vorgebracht haben, sind von diesem Abwägungsergebnis
in Kenntnis zu setzen.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt den
Bebauungsplan Nr. 3/IV „Wohngebiet mit Altenpflege-Anlage“ in Elmenhorst
gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I s. 2585), bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung: siehe Anlage 2.
Die
Begründung mit Anlagen, der Umweltbericht und die zusammenfassende
Erklärung zu den Umweltbelangen zum Bebauungsplan Nr. 3/IV „Wohngebiet mit
Altenpflege-Anlage“ in Elmenhorst werden gebilligt, siehe Anlage 3.