TOP Ö 13: Beauftragung eines fachkundigen Rechtsanwaltes im Rahmen eines Beratungsvertrages zur Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von Sondierungsbesprechungen mit den Betreibern von Windenergieanlagen (NEUAUFNAHE)

Die Gemeindevertretung berät umfassend über den Antrag von Herrn Reichel, einen fachkundigen Rechtsanwalt im Rahmen eines

Beratungsvertrages zu beauftragen.

Herr Reichel begründet seinen Antrag noch einmal: Verschaffung von neutraler Sachkompetenz sowie Vermeidung von Fehlern bei der

Entscheidungsfindung.

Auf Anfrage zum Rechtsgebiet bzw. Aufgabengebiet des Anwaltes weist Herr Reichel auf die Fachkunde zu Windenergieanlagen sowie dabei in Sachen Baurecht/Bauplanungsrecht (nur 3 - 4 Anwälte in Deutschland) hin. Herr Reichel informiert weiterhin über den Streitgegenstandswert und äußert seine Bedenken dahingehend, wenn keine fachkundige Beratung erfolgen sollte.

Frau Schulz erklärt zum Beschlussvorschlag den notwendigen Nachweis der Deckung durch Mehrkosten.

 

Nach umfassender Diskussion einigen sich die Gemeindevertreter, eine Beschlussfassung zurückzustellen und die Thematik zur Beratung an den Bauausschuss zu verweisen. Es sind zwischenzeitlich drei Kostenangebote für Beratungsverträge von fachkundigen Rechtsanwälten einzuholen.

 

Aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V haben Herr Toni Reincke und

Herr Rüdiger Brügge weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.

 

Der Bürgermeister übernimmt wieder die Sitzungsleitung.