TOP Ö 8: 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011

Beschluss: geändert beschlossen

Gemäß Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz müssen die Gemeinden ab dem Haushaltsjahr 2012 ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden (DOPPIK) führen. Bis zum 30.11.2012 müssen die Eröffnungsbilanzen durch den Amtsausschuss/die Gemeindevertretungen festgestellt werden. Da das Zusammenstellen der Grundlagen dafür sehr aufwendig ist wird vorgeschlagen Mittel bereitzustellen, um externe Kräfte mit der Bewertung der Gebäude und des Infrastrukturvermögens zu beauftragen. 

 

Der Amtsvorsteher beantragt die Nachtragshaushaltssatzung um folgenden Punkt zu ändern:

 

Haushaltsstelle:             0200.6555

Bezeichnung:            Externe Bewertung Doppik

bisher:                       0,00 EUR

jetzt:                             30.000,00 EUR

 

Die Finanzierung soll aus der allgemeinen Rücklage und über die Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt erfolgen. An alle Amtsausschussmitglieder wurde vor Beginn der Sitzung als Ergänzung zum Beschlussvorschlag eine entsprechende Tischvorlage verteilt.

 

Im Ergebnis der Beratung wird festgelegt, den Betrag auf 40.000,00 EUR zu erhöhen. Sollten die Mittel in Höhe von 30.000,00 EUR nicht ausreichend sein, kann auf die Reserve von 10.000,00 EUR zurückgegriffen werden.

 

Herr Schenka informiert über die Beratungen des Schul- und Bauhofausschusses zum Nachtragshaushalt zur Warnowschule Papendorf, Grundschule Kritzmow und den Amtsbauhof. Der Schul- und Bauhofausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss die Annahme der entsprechenden Positionen des Nachtragshaushaltes 2011.

 

Anschließend wird folgender Beschluss mit der o.g. Ergänzung gefasst:

 

Beschluss Nr. :  23-05/11

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2011.


Abstimmung:

26

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen