Sitzung: 24.03.2011 Amtsausschuss Amt Warnow-West
Beschluss: geändert beschlossen
Gemäß Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz müssen die Gemeinden
ab dem Haushaltsjahr 2012 ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung
für Gemeinden (DOPPIK) führen. Bis zum 30.11.2012 müssen die Eröffnungsbilanzen
durch den Amtsausschuss/die Gemeindevertretungen festgestellt werden. Da das
Zusammenstellen der Grundlagen dafür sehr aufwendig ist wird vorgeschlagen
Mittel bereitzustellen, um externe Kräfte mit der Bewertung der Gebäude und des
Infrastrukturvermögens zu beauftragen.
Der Amtsvorsteher
beantragt die Nachtragshaushaltssatzung um folgenden Punkt zu ändern:
Haushaltsstelle: 0200.6555
Bezeichnung: Externe Bewertung Doppik
bisher: 0,00 EUR
jetzt: 30.000,00 EUR
Die Finanzierung
soll aus der allgemeinen Rücklage und über die Zuführung vom Vermögens- an den
Verwaltungshaushalt erfolgen. An alle Amtsausschussmitglieder wurde vor Beginn
der Sitzung als Ergänzung zum Beschlussvorschlag eine entsprechende
Tischvorlage verteilt.
Im Ergebnis der
Beratung wird festgelegt, den Betrag auf 40.000,00 EUR zu erhöhen. Sollten die
Mittel in Höhe von 30.000,00 EUR nicht ausreichend sein, kann auf die Reserve
von 10.000,00 EUR zurückgegriffen werden.
Herr Schenka
informiert über die Beratungen des Schul- und Bauhofausschusses zum
Nachtragshaushalt zur Warnowschule Papendorf, Grundschule Kritzmow und den
Amtsbauhof. Der Schul- und Bauhofausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss die Annahme
der entsprechenden Positionen des Nachtragshaushaltes 2011.
Anschließend wird
folgender Beschluss mit der o.g. Ergänzung gefasst:
Beschluss Nr. :
23-05/11
Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2011.
Abstimmung:
26 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |