TOP Ö 11: Beschluss über Grundsätze öffentlicher Bekanntmachungen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 53-13/11

Ab dem Inkrafttreten der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde sind unbeschadet der amtlichen Bekanntmachung im Internet

            a.            Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zusätzlich im Amtsblatt

                        Der Landbote, sowie

            b.            Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung zusätzlich durch                            Aushang an der Bekanntmachungstafel am Gemeindehaus, Schulweg 5 in               Stäbelow zu veröffentlichen.

 


Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag.

Frau Schulz erläutert noch einmal, dass bisher nicht beschlossen wurde, den Landboten ab 2012 einzustellen. Darüber, ob der Landbote ab 2012 ausgelegt oder verteilt werden soll, wird die Gemeinde erst entscheiden, wenn die konkreten Kosten feststehen.

 

Die Gemeindevertretung fasst nach Beratung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen