TOP Ö 8: Bebauungsplan Nr. 16 "Windhügel-Hof" der Gemeinde Kritzmow, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 82-13/11

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 und die zugehörige Begründung (Anlage 1, 2) werden gebilligt und zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 13a (2) BauGB bestimmt.

 


Herr Millahn erhält das Wort zur Erläuterung des Planentwurfes.

Herr Millahn informiert zur Straßenbreite und zur Bauhöhe der geplanten

Häuser.

Mit dem B-Plan Nr. 16 wird eine bisher im nördlichen Teilabschnitt wild genutzte Wegeverbindung überplant. Der Stichweg vom Amselweg wird nicht angeschlossen. Weil damit ein Verkehrsanschluss oder eine

ausreichende Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge nicht mehr besteht, ist für die beiden am Stichweg betroffenen Anlieger im Zuge der

Plangebietserschließung ein Müllbereitstellungsplatz im Bankettbereich des Amselweges herzurichten. Dies ist im Rahmen des Erschließungs-

vertrages zu regeln.

Aufgrund der geringen Größe des Baugebietes besteht kein Erfordernis für besondere grünordnerische Regelungen.

Herr Millahn informiert über das beschleunigte Verfahren.

Die Eingriffsermittlung ist wegen der Anwendung des beschleunigten

Verfahrens entbehrlich.

Der B-Plan setzt die Fällung von insgesamt 9 Bäumen voraus, die dem gesetzlichen Schutz unterlegen (6 Bäume wurden bereits gefällt).

Herr Millahn informiert über die Änderung des Planentwurfes aufgrund der Forderungen der Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 29.03.2011.

Der erforderliche Ausgleich wird mit 10 Ersatzbäumen festgelegt. Für die Fällung der restlichen 3 Bäume wurde gleichzeitig eine Ausnahme-

genehmigung in Aussicht gestellt und dafür eine Ausgleichspflanzung von 3 weiteren Ersatzbäumen erforderlich. Die gesamte Ausgleichspflanzung (13 Bäume) soll im Zuge der Erschließung des Plangebietes geregelt werden. Der ursprünglich innerhalb des Plangebietes vorgesehenen

Ersatzpflanzung wurde seitens der unteren Naturschutzbehörde nicht

zugestimmt. Ein entsprechendes Grundstücks für die Ersatzpflanzungen muss folglich gefunden werden.

Herr Millahn informiert auf Hinweis, dass der Schreibfehler "Karauschensoll" auf Seite 9 bereits korrigiert wurde.

Die Finanzierung der Bauleitplanung soll durch den Investor erfolgen, welcher das betreffende Grundstück von der Gemeinde erwirbt.

Der Bürgermeister teilt mit, dass der unterzeichnete Kostenübernahmevertrag vorliegt.

 

Auf Anfrage von Herrn Dr. Kleinau erläutert Herr Millahn die Anforderung der unteren Naturschutzbehörde, die Ersatzpflanzung außerhalb des Plangebietes vorzunehmen. Aus diesem Grund sind außerhalb des

Plangebietes entsprechende Anpflanzungen in der vorgesehenen

Pflanzqualität und einschließlich der erforderlichen Entwicklungspflege vertraglich mit dem Erschließungsträger zu vereinbaren (bis zum

Satzungsbeschluss). Herr Millahn weist darauf hin, die Entscheidung der Naturschutzbehörde, welche Bäume in welchem Zeitraum zu pflanzen sind, bis zum Abschluss der Vereinbarung abzuwarten.

Über die Thematik soll in der nächsten Bauausschusssitzung beraten werden.

Die geänderte Planzeichnung mit der Begründung ist allen Gemeindevertretern noch einmal zukommen zu lassen.

 

Der Bürgermeister informiert über ein Bußgeldverfahren aufgrund der

bereits erfolgten Baumfällungen.

 

Nach umfassender Beratung wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Herr Millahn verlässt die Sitzung.