TOP Ö 8: Bebauungsplan Nr. 9a Gewerbegebiet "Sandkrug" der Gemeinde Papendorf, Aufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 57-9/11

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9a der Gemeinde Papendorf „Sandkrug“ gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.

Der Bebauungsplan soll die Voraussetzungen zur Bebauung eines Gewerbegebietsteiles, den damit verbundenen Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft und die Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes regeln.

 

2. Gebietsabgrenzung:

Der Geltungsbereich umfasst eine ca. 1,5 ha große Fläche im nordöstlichen Teil des Ortsteiles Sandkrug an der Straße nach Papendorf, die derzeit mit einer ehemaligen, betonierten Silagefläche bebaut ist und darüber hinaus als Lagerfläche, Grün- und Ackerfläche genutzt wird. Das Plangebiet grenzt im Nordwesten an eine Wohnbebauung, im Südwesten und Süden an Garten- und Brachflächen und im Osten an Ackerflächen an. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 31 (teilw.), 32/30, 32/32, 32/34, 32/35 und 32/41 der Flur 1, Gemarkung Groß Stove (siehe Anlage 1).

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

 


Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag.

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen