TOP Ö 10: Beschluss der Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei für die Gewässer der Gemeinde Ziesendorf

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 52-10/11

Die Gemeindevertretung beschließt die Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei für die Gewässer:

 

  • Gemarkung Buchholz, Flur 1, Flurstück 91/2 gelegen in der Kirchenstraße
  • Gemarkung Fahrenholz, Flur 2, Flurstück 47/1, gelegen in der Alten Dorfstraße, Höhe Hausnummer 39/40
  • Gemarkung Fahrenholz, Flur 3, Flurstück 37, gelegen in der Teichstraße
  • Gemarkung Fahrenholz, Flur 3, Flurstück 49, gelegen in der Teichstraße an der Grünfläche
  • Gemarkung Nienhusen, Flur 1, Flurstück 16, gelegen in der Straße Hüslerie, Höhe Hausnummer 10

 


Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag und teilt auf Anfrage von Herrn Sadowski, warum die Aufgaben nicht an einen Angelverein übertragen werden, mit, dass es keinen Angelverein in der Gemeinde gibt.

 

Anschießend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen