TOP Ö 9: Bebauungsplanes Nr. 16 Wohngebiet "Windhügel-Hof", Beschluss des Städtebaulichen Vertrages

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss Nr. : 75-12/11

Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt den anliegenden Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 Wohngebiet „Windhügel-Hof“ der Gemeinde Kritzmow durch den Investor ROSTOW Gesellschaft für Finanzplanung und Vorsorgesicherung mbH.

 


Allen Gemeindevertretern liegt die Information vor, dass von 2

Interessenten ein Bewerber seinen Antrag zurückgezogen hat.

Nach Beratung wird der vorliegende Beschluss wie folgt geändert gefasst:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen