TOP Ö 3: Information zur Entscheidungsfindung über das im Regionalen Raumentwicklungsplan Rostock ausgewiesene Windeignungsgebiet

Herr Schäde, Leiter des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Mittleres Mecklenburg und der Geschäftsstelle, erhält das Wort für

Informationen.

Herr Schäde erläutert umfassend die Ausweisung von Windeignungs-

gebieten nach landeseinheitlichen Kriterien (Stand der Bruttoflächen:

ca. 1.200 ha - 0,65 %) um die Energieressourcen zu fördern und erklärt, warum das Gebiet um Stäbelow ausgewiesen wurde.

Weiterhin informiert Herr Schäde über den Beschuss des Landtages,

zusätzliche Flächen auszuweisen und begründet die regionale und

überregionale Planung. Er erörtert die Wertung der Stellungnahmen (Schallimmission/Landschaftsbild), der Einwände sowie des

Umweltberichtes (zugunsten der Windeignungsflächen).

Herr Schäde stellt die Ziele der Raumordnung dar und informiert, dass  das Rechtssetzungsverfahren durch die oberste Landesplanungsbehörde eingeleitet wurde. Sofern das Kabinett in Schwerin dem Entwurf

zustimmt, könne die Gemeinde dagegen Rechtsmittel einlegen.

 

Des Weiteren erklärt Herr Schäde die Möglichkeiten der Gemeinde bei der Gestaltung, in Abstimmung mit den Investoren (z. B. Sichtachsen und Abstände).

Herr Plehn, Amt für Raumordnung und Landesplanung, erläutert die

Bedingungen eines Windeignungsgebietes und informiert über die

Abstandsrichtwerte (1.000 m Wohn-/Mischgebiet, 800 m Außenbereich)

 

sowie über die Anschluss- und Abstandskriterien (Natur- und Landschaftsschutz).

Herr Schäde informiert abschließend zum Raumordnungsvertrag (§ 13 ROG Bund).

Anschließend verlassen die Herren die Sitzung.