TOP Ö 11: Beschluss zur zeitweiligen Überlassung des Gebrauchs einzelner Räumlichkeiten des Gemeinde- sowie Feuerwehrhauses in Stäbelow an Dritte

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 49-12/11

Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt, mit Bezug auf Beschluss Nr. 46-11/10 vom 15.12.2010 für die Überlassung einzelner gemeindeeigener Räumlichkeiten im Feuerwehr- sowie Gemeindehaus an Dritte die Benutzergruppen 2 wie folgt festzusetzen:

 

Benutzergruppe II: alle sonstigen Personen, Unternehmen

u. s. w.

 

Höhe der Benutzungsentgelte

 

Feuerwehrgebäude 11,00 EUR/Stunde

Gemeindehaus                          14,00 EUR/Stunde

 

 


Alle Gemeindevertretern haben vor Beginn der Sitzung eine Tischvorlage (Informationen der Leitenden Verwaltungsbeamtin, Frau Schulz, und den daraufhin geänderten Beschlussvorschlag) erhalten.

 

Nach Beratung wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen