TOP Ö 10: Bebauungsplan Nr. 21 Mischgebiet "Am Heydenholt" in Sievershagen, Beschluss zur 1. Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 31-5/10 vom 14.07.2011, Billigung und Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung,

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 61-7/11

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt, den  Bebauungsplan Nr. 21, Mischgebiet „Am Heydenholt“ nördlich der B 105 in Sievershagen zu ändern (1. Änderung).

 

2. Es werden folgende Änderungsziele angestrebt:

a)                  Anordnung der Mischverkehrsfläche mit Wendefläche auf der Westseite des Baugebietes Nr. 1 (statt auf der Nordostseite)

b)                  Bildung von zwei überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenstern) im Baugebiet Nr. 1 für die Errichtung eines Pflegeheimes und eines Eigenheimes.

c)                  Ergänzung des Plangeltungsbereiches um ein kleines Baugebiet an der Zufahrt (gemäß Antrag der Anlieger)

d)                  Festsetzung der üblichen Grundflächenzahl von 0,6 für Mischgebiete statt 0,3 für die ehemals geplanten Eigenheime

e)                  Festsetzung der  „abweichenden“ Bauweise statt der „offenen“ Bauweise im Baugebiet Nr. 1, da das Pflegeheim eine Gebäudelänge von knapp über 50 m erreichen kann

f)                    Wegfall der „Müllbehälter-Bereitstellungsfläche am Entsorgungstag“ an der B 105, weil Abfälle und Wertstoffe direkt am Pflegeheim-Gebäude und am Baugebiet 2 abgeholt werden können.

 

3. Das Baugebiet ist weiterhin als Mischgebiet festgesetzt. Grundzüge der Planung werden durch die Änderungen nicht berührt. Daher wird das vereinfachte Änderungsverfahren nach § 13 BauGB angewendet. Von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung zu den Umweltbelangen wird abgesehen.

 

4. Der Änderungsbeschluss (Punkte 1-3) ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

5. Der Beschluss 31-5/10 vom 14.07.2010 (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Am Heydenholt“) wird hiermit aufgehoben.

 


Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag.

Das Straßenbauamt Güstrow hat inzwischen die Zustimmung zur Änderung des bestehenden Bebauungsplanes in Aussicht gestellt und die Planung für die Anbindung an die B 105 bestätigt.

Das Grundstück ist bereits bzw. wird umzäunt

 

Der Bürgermeister teilt zum Hinweis auf das anliegende Gewerbe mit, dass das Einvernehmen der Nachbarn über Bauantrag einzuholen ist und erklärt, dass während der Auslegungszeit seitens der Gewerbetreibenden darauf verwiesen werden sollte.

Die Auslegung erfolgt vom 22.03. bis 22.04.2011.

Eine Einwohnerversammlung findet am 23.03.2011 statt.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen